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KIEL. Kleinstsupermärkte ohne Personal dürfen in Schleswig-Holstein ab sofort auch sonntags und feiertags öffnen – eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungs­zeitengesetzes ist seit gestern in Kraft. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sagte dazu heute (4. Juni) in Kiel: „Damit besteht nun endlich Rechtssicherheit. Rund zwei Drittel der Menschen in Schleswig-Holstein leben im ländlichen Raum. Mit unserer Neuregelung tragen wir gerade hier zu einer besseren Grundversorgung und damit zu einer größeren Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei.“

Nach dem neuen Gesetz dürfen Kleinstsupermärkte nun nicht mehr nur an sechs Tagen 24 Stunden lang öffnen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen, sofern sie ohne Personal betrieben werden. Mit den Vorgaben, dass die Verkaufsfläche höchstens 350 Quadratmeter betragen darf und die Regelung nur für Gemeinden und Städte mit bis zu 2.500 Einwohnern gilt, hält das Land laut Madsen unter maximaler Ausnutzung des grundgesetzlichen Spielraums die strengen Vorgaben des Sonn- und Feiertagsschutzes des Grundgesetzes ein. Profitieren werden davon die Märkte in Mohrkirch, Schwabstedt, Brekendorf, Holtsee, Groß Vollstedt, Glasau, Gülzow, Seth, Kastorf, Oldenswort, Maasholm, Jagel, Steinfeld, Medelby und Witzwort.
 
Nach den Worten des Ministers schafft das Gesetz auch Rechtssicherheit für Warenautomaten: Nunmehr dürfen landesweit aus bis zu drei großen Warenautomaten heraus Waren – welcher Art auch immer – an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.

Vom neuen Gesetz profitieren auch Hofläden oder andere landwirtschaftliche Verkaufsstellen: Eigene Erzeugnisse und im geringen Umfang auch zugekaufte Lebensmittel dürfen nun ebenfalls an Sonn- und Feiertagen durch Personal verkauft werden. In Gemeinden bis 2.500 Einwohnern ist dies sogar für alle eigenen und zugekauften Lebensmittel erlaubt – allerdings ohne Personaleinsatz. 
 
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Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-4419 | Telefax 0431 988-4705 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung im Internet: https://schleswig-holstein.de | https://schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium
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Da es erneut zu einem Brand in einem Müllfahrzeug gekommen ist, möchte die Abfallwirtschaft Kreis Plön auf die Gefahr von falsch entsorgten Elektrogeräten und Batterien aufmerksam machen. 

Diese gefährliche Entsorgung stellt nicht nur eine ernsthafte Gefahr für Mitarbeitende in der Abfallwirtschaft dar, sondern kann auch erhebliche Schäden an Fahrzeugen, Anlagen und Umwelt verursachen. Im aktuellen Fall konnte durch umsichtiges Handeln des Fahrers Schlimmeres verhindert werden, verletzt wurde niemand.

Besonders Lithium-Ionen-Batterien, wie sie in Smartphones, Laptops, Akkuschraubern oder E-Zigaretten enthalten sind, gelten als hochgradig brandgefährlich. Werden sie beschädigt oder kurzgeschlossen – etwa durch das Pressen im Müllfahrzeug – können sie sich entzünden oder sogar explodieren.

Ein falsch entsorgter Akku reicht aus, um ein ganzes Müllfahrzeug in Brand zu setzen. Solche Vorfälle nehmen zu und gefährden nicht nur die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft, sondern auch Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Sammelrouten.

So geht es richtig:

  • Elektrogeräte und Batterien gehören nicht in die Restabfalltonne.

  • Kleine Altgeräte können kostenlos bei den Schadstoffsammlungen, Wertstoffhöfen oder im Handel zurückgegeben werden.

  • Große Altgeräte können über Sperrmüll entsorgt werden oder am Wertstoffhof kostenfrei abgegeben werden.

  • Kostenfreie Entsorgungsmöglichkeiten für alte Akkus und Batterien gibt es im Kreis Plön bei den regelmäßigen Schadstoffsammlungen, auf dem Wertstoffhof in Plön und im Handel.

Jede und jeder kann mithelfen, Brände zu verhindern – durch richtige Entsorgung. Gemeinsam für mehr Sicherheit und Umweltschutz.

V.i.S.d.P.: Nicole Heyck, Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Telefon: 04522 / 743–475, 

 e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., im Internet: www.kreis-ploen.de

 

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Am 01. Juni beginnt an den meisten Badestellen in Schleswig-Holstein offiziell die Badesaison. Die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein ist nach den bisher vorliegenden Beprobungen sehr gut: Mit heutigem Stand (29.5., 10 Uhr) hatten die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte bereits mehr als 300 Proben an den 330 Badegewässern im Land genommen und die Ergebnisse gemeldet. Derzeit ist an allen beprobten Badestellen in Schleswig-Holstein unbeschwertes Baden möglich. Beprobt wurden Badestellen an Nord- und Ostsee, in Fließgewässern und an Seen. 
 
Auch die statistische Auswertung der Ergebnisse der vergangenen Saison 2025 bestätigt die insgesamt sehr gute Wasserqualität im „echten Norden“. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Die natürlichen Badegewässer an Nord- und Ostsee sowie im Binnenland gehören zu den absoluten Schätzen Schleswig-Holsteins. Nach der Landesauswertung der Daten aus der vorigen Saison 2025 erhielten 2025 mehr als 90 Prozent aller Badegewässer in Schleswig-Holstein die Bestnote „ausgezeichnet“ und mehr als 7 Prozent ein „gut“.“, so die Ministerin. Hinzu kommen 0,6 Prozent der Badegewässer, die ein „ausreichend“ erhielten sowie 1,8 Prozent, die keine Einstufung erhielten, beispielsweise aufgrund von hochwasserbedingten Schließungen. Kein Badegewässer erhielt in der Saison 2025 die Note „mangelhaft“. 

Basis für die Einstufungen sind Gewässerproben, die die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig vor Ort entnehmen. Sie sind für die Überwachung der Badegewässerqualität und für mögliche Maßnahmen vor Ort verantwortlich, die in Abstimmung mit den Gemeinden und weiteren Beteiligten getroffen werden können. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden dazu Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Über Ergebnisse informieren die lokalen Überwachungsbehörden Badegäste in der Regel durch Hinweise vor Ort. Örtliche Aushänge sind meist auch mit QR-Codes versehen, über welche die Informationen der Internetseite des Landes www.schleswig-holstein.de/badegewaesser mit mobilen Endgeräten abrufbar sind. Dort werden auch die Ergebnisse der Messungen der Saison bis zum Ende der Badesaison (15.9.) fortlaufend aktualisiert. Mögliche einzelne Grenzwertüberschreitungen oder Badeverbote werden in der Regel innerhalb von wenigen Stunden unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. Es finden sich auf der Seite auch Hinweise zu geschlossene Badestellen, z.B. aufgrund von Sandvorspülungen oder Baumaßnahmen oder zu möglichen Beeinträchtigungen, falls vorhanden (zum Beispiel Algenblüte). 
 
Hintergründe zu Badegewässern sind unter schleswig-holstein.de - Badegewässerqualität - Allgemeine Informationen abrufbar. Auf den nordfriesischen Inseln und auf der Hamburger Hallig beginnt die Badesaison offiziell am 15. Juni, am Badegewässer Schlosswiese am Ratzeburger See am 01. Juli. Der ausführliche EU-Badegewässer-Bericht mit Einstufungen aller der EU gemeldeten Badegewässer wird voraussichtlich im Juni durch die EU veröffentlicht werden.
 
Ministerin von der Decken erinnert zudem: „Alle Badenden können durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, mit einem erfrischenden Bad zur eigenen Gesundheit beizutragen und sich dabei vor natürlichen Risiken zu schützen. Dazu gehören in den Sommermonaten der Schutz vor Hitze bei hoher Sonnenintensität oder vor natürlicherweise in den Gewässern vorkommenden Organismen.“
 
Badegewässer sind freie Gewässer, die vielen Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen als Lebensraum dienen. Einige davon können natürliche Risiken für die Badenden darstellen, zum Beispiel Zerkarien in Binnengewässern, Algenblüten oder Feuerquallen in Küstengewässern. Eine zunehmende Erwärmung der Küstengewässer kann auch das Vorkommen von Bakterien begünstigen. So finden Vibrionen, die oberhalb von etwa 20 Grad Celsius vermehrt auftreten können, insbesondere in der Ostsee geeignete Lebensbedingungen. Das bestätigten auch erneute Probeentnahmen eines Mess-Projektes im Sommer 2025 an der Ostsee, bei dem insgesamt leicht höhere Vibrionenkonzentrationen als 2014 gemessen wurden. Für Badende gelten grundsätzlich und unabhängig von der Vibrionen-Konzentration folgende Empfehlung zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken: Zum eigenen Schutz wird grundsätzlich empfohlen, bei einer Erkrankung oder Verletzung (offene Wunden) den Kontakt mit Wasser zu meiden und nicht baden zu gehen. Besonders ältere Menschen mit einer schwachen Immunabwehr oder Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen in ihrer Immunabwehr geschwächt sind, können gefährdet sein (z.B. durch Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, HIV, Alkoholabhängigkeit). Denn in sehr seltenen Fällen kann ein Kontakt mit Wasser zu einer lebensgefährlichen Erkrankung führen, die unverzüglich ärztlich behandelt werden sollte. Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten finden Sie unter schleswig-holstein.de - Badegewässerqualität - Lebensraum Badegewässer 
 
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass jede badende Person viel zur eigenen Sicherheit beitragen kann, indem bekannte Baderegeln eingehalten werden: Nicht überhitzt oder mit vollem Bauch ins kalte Wasser gehen oder nicht in unbekannte Gewässer springen. Zudem sollten die Warnungen der Badeaufsicht zum Beispiel vor Strömungen oder starker Brandung beachtet werden sowie insbesondere Kinder im Blick behalten werden. Umfassende Informationen zum Thema Hitzeschutz finden Sie unter schleswig-holstein.de - Umweltbezogener Gesundheitsschutz - Hitzeschutz in Schleswig-Holstein. Dort sind Handlungsempfehlungen bei Hitzeereignissen und weitere Informationen abrufbar.
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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KIEL. Das Land unterstützt die Kutter- und Küstenfischerei künftig über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich 750.000 Euro. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Fischereiverbänden unterzeichneten heute (23. April) Ministerpräsident Daniel Günther, Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sowie Vertreter des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbands Schleswig-Holstein. „Die Fischereibetriebe stehen seit langem vor großen Herausforderungen. Sinkende Bestände und immer schwierigere Rahmenbedingungen setzen sie wirtschaftlich stark unter Druck. Gleichzeitig ist klar, dass wir die Ostsee besser schützen müssen, um die Bestände zu stabilisieren. Genau darin liegt die Herausforderung: Meeresschutz und eine wirtschaftliche Perspektive für die Fischerei zusammenzubringen. Für beides setzen wir als Landesregierung uns mit Nachdruck ein. Dafür haben wir heute diese Zielvereinbarung geschlossen“, sagte Günther bei der Unterzeichnung in Kiel. 
 
Die Kutter- und Küstenfischerei sei seit Generationen ein Herzstück der Küstenregionen und ein Symbol für die Identität Schleswig-Holsteins, so der Ministerpräsident. „Das soll sie auch bleiben. Wir wissen, dass die Schutzmaßnahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 (APOS) für viele Betriebe herausfordernd sind. Aber wir verbinden Umweltschutz mit einer wirtschaftlichen Perspektive. Mit der Vereinbarung wollen wir sicherstellen, dass unsere Fischerinnen und Fischer, die Tag für Tag aufs Meer hinausfahren, unterstützt werden und ihren Beruf weiter ausüben können“, sagte Günther. 
Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg betonte: „Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen des APOS, insbesondere die Schließung bisher wichtiger Fanggebiete, treffen unsere Fischereibetriebe in einer ohnehin wirtschaftlich extrem angespannten Lage. Der dramatische Rückgang der Bestände von westlichem Dorsch und westlichem Hering hat viele Existenzen erschüttert. Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass – wenn es einen Ausschluss von Fischerei gibt – auch immer Unterstützung für die Betroffenen sichergestellt wird. Mit der nun vereinbarten Zielvereinbarung setzen wir dies konsequent um: Wir stehen auch in schweren Zeiten an der Seite unserer Küstenfischerei, unterstützen sie gezielt finanziell bei der Umsetzung freiwilliger Schutzmaßnahmen und eröffnen neue Einkommensperspektiven im Bereich Umwelt- und Monitoringaufgaben.“
 
Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 wurde beschlossen, 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Seit März sind dafür drei neue Naturschutzgebiete in Kraft getreten. In drei weiteren bestehenden Natura-2000 Gebieten sollen ebenfalls noch in diesem Jahr verschärfte Managementregeln folgen. In diesen streng geschützten Bereichen ist die Fischerei künftig ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem die Schwerpunktgebiete Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich Fehmarn.
 
Inhalt der Zielvereinbarung:
 
Die beschlossene Zielvereinbarung sieht ein modulares System freiwilliger Leistungen vor: 
 
    • Modul 1: Vergütung der aktiven Teilnahme an der Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten (90 Euro pro Fangtag, gedeckelt).
    • Modul 2: Einbindung von Fischereibetrieben in die Bergung verloren gegangener Fanggeräte (sogenannte Geisternetze)
    • Modul 3: Beteiligung von Fischereibetrieben am Küstenfischmonitoring gemäß HELCOM- und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Vorgaben
    • Modul 4: Unterstützung bei der Erhebung von Umweltmonitoringdaten, insbesondere in schwer zugänglichen Flachwasserbereichen
 
Für Modul 1 stehen jährlich 650.000 Euro zur Verfügung, für die Module 2 bis 4 weitere 100.000 Euro. Die Vereinbarung läuft bis Ende 2036. Evaluierungen sind für die Jahre 2031 und 2036 vorgesehen. 
 
„Mit der Zielvereinbarung bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zum Erhalt der Erwerbsfischerei an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Zugleich leisten teilnehmende Betriebe durch zusätzliche Umweltleistungen einen aktiven Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität“, so Schmachtenberg.
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Telefon 0431 988 - 1704 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medieninformation im Internet www.schleswig-holstein.de/
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Ostern ist eines der wichtigsten Feste im christlichen Kalender und hat eine tiefgehende religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung. Im Zentrum der Osterfeiertage steht die Erinnerung an die Auferstehung Jesu Christi, die als Symbol für Hoffnung, Erneuerung und das Leben nach dem Tod gilt. Für gläubige Christen markiert Ostern den Höhepunkt ihres Glaubens, da es den Sieg des Lebens über den Tod und des Guten über das Böse verkörpert.

Die Osterzeit beginnt mit der Karwoche, die an die letzten Tage Jesu erinnert. Besonders der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird. Er steht für Leid, Opfer und Trauer. Im Kontrast dazu folgt der Ostersonntag als freudiger Höhepunkt: die Auferstehung Jesu. Dieser Tag symbolisiert einen Neuanfang und gibt vielen Menschen Hoffnung, selbst in schwierigen Zeiten.

Neben der religiösen Bedeutung haben sich im Laufe der Zeit auch zahlreiche Bräuche und Traditionen rund um Ostern entwickelt. Dazu gehören das Färben und Suchen von Ostereiern, das als Zeichen für neues Leben gilt, sowie der Osterhase, der in vielen Kulturen als Überbringer der Eier bekannt ist. Diese Traditionen sind besonders für Kinder von großer Bedeutung und machen das Fest zu einem freudigen Ereignis für die ganze Familie.

Auch gesellschaftlich spielt Ostern eine wichtige Rolle. Es ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnung, der Erholung und des Zusammenseins mit Familie und Freunden. In vielen Ländern sind die Osterfeiertage gesetzliche Feiertage, die eine Pause vom Alltag ermöglichen. Der Frühling, der zeitlich mit Ostern zusammenfällt, verstärkt zusätzlich das Gefühl von Neubeginn und Wachstum.

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