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KIEL. Freilebende Katzen leiden häufig unter Krankheiten, Parasiten und Futtermangel. Gleichzeitig gefährdet ihre unkontrollierte Vermehrung das ökologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. Um Tierleid wirksam zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu schützen, startet am Montag, 23. Februar 2026, die landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds können bis zum 22. März 2026 in zahlreichen Regionen des Landes wieder freilebende Katzen kastriert werden, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Die Aktion ist Teil der bewährten Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
 
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg sagte dazu: „Die Katzenkastrationsaktionen in Schleswig-Holstein sind ein zentraler Baustein für nachhaltigen Tier- und Artenschutz und ein echter Erfolg. Die hohen Kastrationszahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass dieses gemeinsame Engagement wirkt. Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen, Tierärztinnen und Tierärzten sowie den beteiligten Kommunen. Zugleich haben wir die Verbändeanhörung zur landesweiten Katzenschutzverordnung gestartet. Mit ihr sollen Regelungen für gehaltene Katzen mit Freigang getroffen werden, um die Zuwanderung unkastrierter Tiere zu verhindern und so die Fortpflanzungskette freilebender Katzen wirksam zu unterbrechen. Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Auch künftig werden die Kastrationsaktionen ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts bleiben.“
 
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Im vergangenen Jahr konnte eine hohe Anzahl von freilebenden Katzen kastriert worden. Die Tierschützer sind hochmotiviert, diesen Schwung in die Frühjahrsaktion 2026 mitzunehmen und möglichst viele freilebende Katzen einzufangen, kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die landesweite Kastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell, um das Elend der freilebenden Katzen zu vermindern. Damit sich unkastrierte Katzen aus Privathaushalten nicht mit freilebenden Katzen vermehren können, ist es umso wichtiger, dass die vom Landtag beschlossene Katzenschutzverordnung umgesetzt wird. Beides zusammen landesweite Kastrationsaktion und Katzenschutzverordnung kann zu einem weiteren Erfolgsmodell werden.“
 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden.
 
Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2026 insgesamt 110.000 Euro für die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro und der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls mit 10.000 Euro. Hinzu kommen Spenden, unter anderem von der Bastet Stiftung in Höhe von 15.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.
 
Hintergrund:
 
Im Jahr 2025 konnten insgesamt 3672 Tiere kastriert werden (1882 bei der Frühjahrsaktion, 1790 bei der Herbstaktion).
 
Weitere Informationen:
 
Alle erforderlichen Dokumente – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerklärung – sind auf der Webseite www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de abrufbar.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
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KIEL. Wie viele Pflegebedürftige leben im Kreis Stormarn? Wie hoch ist die Armutsquote der Minderjährigen in Dithmarschen? Wie hat sich die Anzahl psychischer Erkrankungen in der ambulanten Versorgung entwickelt? Welche zeitlichen und regionalen Trends zeigen sich bei der Lebenserwartung der Menschen in Schleswig-Holstein? Das Land Schleswig-Holstein stellt ab sofort statistische Daten und Grafiken zu aktuellen sozialen und gesundheitlichen Trends über ein neues Webportal zur Verfügung. Das Portal umfasst unter anderem Daten nach Altersverteilung und Geschlecht, nach regionaler Verteilung sowie im Zeitverlauf der letzten zehn Jahre. Die Daten sollen künftig einmal im Jahr aktualisiert werden. 
 
„In einer Zeit, in der Populismus den politischen Diskurs dominiert, brauchen wir mehr denn je eine sachliche politische Diskussion und soziale Trends müssen transparent dargestellt werden. Aktuelle und faktenbasierte Daten sind zentral für eine nachhaltige Sozial- und Gesundheitspolitik im Sinne der Menschen. Unser neues Webportal macht die Sozial- und Gesundheitsberichterstattung für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Egal ob Pressevertreter, Lehrerinnen, Verbände oder Politikerinnen: jeder findet hier niedrigschwellige aktuelle Daten aus zuverlässiger Quelle für seine Arbeit“, so Sozialministerin Aminata Touré. 
 
„Ein besonderer Dank gilt den zahlreichen beteiligten Institutionen für die Bereitstellung der Daten. Sie haben eine kompakte Darstellung an einem Ort erst möglich gemacht. Davon können viele Akteurinnen und Akteure in Schleswig-Holstein profitieren“, betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. 
 
Zu den folgenden zehn Themenfeldern stellt das Webportal zentrale Daten und Kennzahlen bereit:
 
1. Arbeit
2. Armut
3. Betreuung & Bildung
4. Demografie
5. Gesundheit 
6. Inklusion & Teilhabe
7. Integration & Teilhabe
8. Gesellschaftliche Teilhabe
9. Pflege
10. Wohnen
 
Die meisten Daten liegen dabei nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor, einige Bevölkerungs- und Arbeitsmarktdaten sind darüber hinaus auf Gemeindeebene verfügbar. Soweit möglich, werden die Daten und Kennzahlen nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit oder Einwanderungsgeschichte differenziert dargestellt. 
 
Das Webportal bildet eine wichtige Ergänzung zur bewährten Berichterstattung in Form von einmaligen oder regelmäßigen schriftlichen Berichten, wie etwa dem Kinderarmutsbericht, dem Sozialbericht Schleswig-Holstein oder den Gesundheitsberichten. Das neue Portal nutzt dabei überwiegend vorhandene Daten der amtlichen Statistik, die speziell für das Tool in einer großen Differenzierung und Merkmalskreuzung aufbereitet worden sind. Das ermöglicht eine noch detailliertere Verfügbarkeit der Daten.
 
Das neue Sozial- und Gesundheitsmonitoring wurde in einem ressortübergreifenden Projekt der Ministerien für Soziales (MSJFSIG) und Gesundheit (MJG) erstellt und wird mit Mitteln des Digitalisierungsprogramms der Landesregierung finanziert. Das Tool wurde von der Firma OFFIS aus Oldenburg im Auftrag des Sozialministeriums umgesetzt und ist ab sofort unter folgendem Link verfügbar: www.schleswig-holstein.de/sozialundgesundheitsdaten 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede I Fenja Hardel I Hannah Beyer I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh
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KIEL. Das Land Schleswig-Holstein stellt aus dem Landesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität 25 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten zur Verfügung. Kommunen in Schleswig-Holstein können sich jetzt dafür bewerben.
 
„Gerade für Kinder und Jugendliche spielt eine verlässliche Schwimmausbildung eine zentrale Rolle. Aber die Schwimmausbildung ist derzeit teilweise nur mit Einschränkungen möglich oder mit Aufwand verbunden“, so Innenministerin Magdalena Finke. „Vor diesem Hintergrund haben wir jetzt das Landesprogramm „Neubau und Erweiterung von Schwimmsportstätten“ gestartet. Unser Ziel ist es, die kommunale Schwimminfrastruktur im Sportland Schleswig-Holstein mit diesen 25 Millionen Euro nachhaltig zu stärken, bestehende Versorgungslücken zu schließen und insbesondere neue beziehungsweise zusätzliche Wasserflächen für das Schulschwimmen, die Schwimmlernausbildung und den Schwimmsport insgesamt zu schaffen.“
 
Kommunen in Schleswig-Holstein können sich ab jetzt bis spätestens 30. April 2026 mit planungsreifen Projekten bewerben. Ziel ist es, die Schwimminfrastruktur so schnell wie möglich zu verbessern. Deshalb liegt der Fokus bei der Förderung auch auf Projekten, die bis zum Jahr 2030 umsetzbar sind. Gefördert werden kommunale Vorhaben zum Neubau sowie zur Erweiterung von Schwimmsportstätten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schwimmausbildung, zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort leisten. Die zu beantragende Fördersumme soll mindestens vier Millionen Euro betragen. 
 
Der im Internet abrufbare Projektaufruf und das digitale Antragsformular enthalten alle Informationen zu Förderzielen, Voraussetzungen, Förderkonditionen und dem Auswahlverfahren. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Jury voraussichtlich bis Juni über die auszuwählenden Projekte entscheiden. Sie besteht aus Vertretungen des Innenministeriums, der Kommunalen Landesverbände und des Landessportverbandes. 
 
Weitere Informationen finden Sie hier:
 
 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer, Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.
 
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KIEL. Die Landesregierung Schleswig-Holstein stärkt gezielt von Wildgänsen betroffene landwirtschaftliche Betriebe. Grundlage dafür ist die im vergangenen Jahr eingeführte Wildgänserichtlinie, für die die finanziellen Mittel im Jahr 2026 von 350.000 auf 1,2 Millionen Euro erhöht werden. Damit sorgt das Land dafür, dass Landwirtinnen und Landwirte direkt und unbürokratisch entschädigt werden – insbesondere in den stark betroffenen Regionen an der Westküste und auf den Inseln.
 
„Wildgänse verursachen durch Fraßschäden für viele Höfe erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Wir handeln deshalb konsequent, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte planbare Unterstützung erhalten und wirtschaftliche Härten abgefedert werden. Die Rückmeldungen aus der Fläche nehmen wir sehr ernst und haben die Pauschalen deshalb überprüft und angepasst, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie besonders benötigt wird“, sagte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg.
 
Vor allem im Grünlandbereich hatten Landwirtinnen und Landwirte eine Anpassung der Pauschalen gefordert. „Deshalb haben wir die Pauschalen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer auf Grundlage aktueller Daten neu berechnet und im Grünland mehr als verdreifacht. So sichern wir praxisnah und lösungsorientiert Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und planbare Hilfe für ihre Betriebe“, betonte Schmachtenberg.
 
Zugleich machte die Ministerin deutlich, dass die Entschädigung nur ein Baustein im Umgang mit Gänsefraßschäden ist und weitere Maßnahmen erforderlich bleiben – auch auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund wird Schmachtenberg die zuständige EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, in der neu zusammengesetzten EU-Kommission kontaktieren, um den Erhaltungszustand der Wildgänsearten erneut zu thematisieren. Bereits 2022 hatte die Landesregierung die Aufnahme der Nonnengans in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzrichtlinie durch ein Schreiben an die EU adressiert.
 
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Schadensabwicklung erfolgt über ein pauschaliertes Verfahren mit drei Schadensklassen. Die Höhe der Pauschalen wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Basis von Standarddeckungsbeiträgen und aktuellen Preisen berechnet. Die mögliche Entschädigung liegt zwischen 500 und 25.000 Euro je Betrieb.
 
Die aktuellen Antragsformulare, die Förderrichtlinie und weitere erläuternde Unterlagen sind ab sofort online abrufbar unter: schleswig-holstein.de - Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse
 
Hintergrund:
 
Die Wildgänserichtlinie ergänzt bestehende Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und bietet landesweit eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit für Schäden durch ziehende Wildgänse. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kulturlandschaft.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
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Ministerpräsident Günther: Schleswig-Holstein bedeutet Zuhause, Zusammenhalt und Zukunft – lassen Sie uns überall im Land die Stärke unseres Miteinander feiern

KIEL. Am 23. August 1946 wurde Schleswig-Holstein gegründet. 2026 wird das Land zwischen den Meeren 80 Jahre alt. „Das ist ein schöner Anlass, um dankbar zurück und zugleich mit Mut nach vorn zu blicken“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (22. Januar) in Kiel. „Denn unser Land war immer dann am stärksten, wenn wir zusammengerückt sind. 80 Jahre Schleswig-Holstein ist deshalb auch eine 80-jährige Erfolgsgeschichte. Und die wollen wir weiterschreiben. Wir alle in unserem Land können stolz auf das Erreichte und zuversichtlich in die Zukunft blicken. Schleswig-Holstein ist geprägt von unserem Miteinander, unserer Gelassenheit und Weltoffenheit. Und von dem großen Einsatz der vielen Menschen, die sich Tag für Tag im Beruf, in der Nachbarschaft und im Ehrenamt für andere und für dieses Land einsetzen. Ihnen gilt mein besonderer Dank.“

Das Jubiläum, so Günther, solle ganzjährig und überall im Land begangen werden. „Wir alle haben Grund zu feiern. Das wollen wir das ganze Jahr über und an vielen Orten im Land gemeinsam machen.“

Den offiziellen Festakt zum 80-jährigen Bestehen des Landes plant die Landesregierung am 25. August am zentralen Erinnerungs- und Erlebnisort für die Alltags- und Kulturgeschichte Schleswig-Holsteins: „In der Winkelscheune im Freilichtmuseum Molfsee wird sichtbar, was unser Land trägt: die Geschichten der Menschen, ihr Wirken und ihr Zusammenhalt“, sagte der Ministerpräsident. 
In diesem Jahr stehen auch die Verleihung des Landesordens am 18. August im Jahr100Haus in Molfsee und der Ehrenamtsempfang des Ministerpräsidenten am 1. September in Breitenburg (Kreis Steinburg) im Zeichen des 80-jährigen Bestehens von Schleswig-Holstein. „Wir werden uns bei 80 Ehrenamtlichen aus allen Kreisen und kreisfreien Städten und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern bedanken, die in ihrer Freizeit mit ihrem Engagement das Land stärken – stellvertretend für die vielen Menschen, die Schleswig-Holstein jeden Tag lebenswert und den Alltag von Mitbürgerinnen und Mitbürgern einfacher machen.“

Die verbindende und integrative Kraft der Gesellschaft steht auch im Mittelpunkt  auswärtiger Kabinettssitzungen, die die Landesregierung anlässlich des Jubiläums an  verschiedenen Orten des Landes bei Vereinen, Initiativen und Einrichtungen durchführt. Beim ersten Termin am 24. März im Mikkelberg-Center in der nordfriesischen Gemeinde Hattstedt wird es vor allem um Kultur- und Minderheitenpolitik gehen. Ehrenamt und Sport sowie Bildung, Inklusion und Chancengerechtigkeit sind Schwerpunkte weiterer Kabinettssitzungen im Land.

Anfang August geht der Ministerpräsident auf eine besondere Sommertour durch Schleswig-Holstein: In fünf Tagen legt er rund 80 Kilometer vor allem zu Fuß zurück – durch mehrere Naturparke und damit durch die ganze landschaftliche Vielfalt des echten Nordens. Die Wanderung ist vor allem eine Einladung zum Mitgehen und Austausch mit Daniel Günther. „Lassen Sie uns ein Stück gemeinsam gehen und miteinander ins Gespräch kommen – über Geschichte und Geschichten am Wegesrand, über die Anliegen vor Ort und über das, was Schleswig-Holstein und Sie heute bewegt.“ 

Eine weitere Überraschung hat die Landesregierung parat: Am Sonntag, 23. August, öffnen die Landesmuseen und Schloss Eutin ihre Türen kostenfrei. „Damit möchten wir den Menschen im Land ein besonderes Angebot machen und Lust auf Kultur und Geschichte wecken“, so Günther. Der freie Eintritt sei eine Einladung an alle, die Vielfalt der Landesmuseen zu entdecken – niedrigschwellig, offen und für jede Generation.

Damit aus dem Geburtstag ein wortwörtlich landesweites Jubiläumsjahr wird, lädt das Land die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein, sich mit eigenen Ideen zum Thema „80 Jahre Schleswig-Holstein“ zu beteiligen. Daniel Günther: „Wir wollen Projekten – groß oder klein, in der Stadt oder auf dem Land – eine Bühne geben und sie finanziell unterstützen.“ Das Land fördere daher Aktionen und Vorhaben, die den 80. Landesgeburtstag sichtbar machen und das Miteinander in Schleswig-Holstein stärken. Noch bis zum 28. Februar 2026 können Anträge auf eine Unterstützung in Höhe von bis zu jeweils 2.500 Euro eingereicht werden, insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Gesucht sind Projekte, die Menschen zusammen- und miteinander ins Gespräch bringen: über Geschichte und Geschichten des Landes ebenso wie über seine Gegenwart und Zukunft. Das kann in Form von  Ausstellungen, Diskussionen oder Konzerten, Theater- oder Vortragsabenden, Wanderungen oder Publikationen geschehen, die zum Mitmachen einladen (Informationen im Internet: schleswig-holstein.de - Fördern lassen).

Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Landesgeburtstag – ob gefördert oder nicht – können in einen zentralen digitalen Veranstaltungskalender eingetragen werden, um noch mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Landesregierung wird ihn in Kürze im Internet unter schleswig-holstein.de - 80 Jahre Schleswig-Holstein freischalten. 

Dort findet sich dann auch das für das Jubiläumsjahr entwickelte und an den Claim „Der echte Norden“ angelehnte Signet „echt achtzig“, das zum Erkennungszeichen für alle Aktivitäten unter dem Motto „80 Jahre Schleswig-Holstein“ werden soll. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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